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Markenanmeldung mit anwaltlicher Unterstützung: Warum professionelle Hilfe den Unterschied macht

Der eigene Markenname ist oft der wichtigste Baustein eines Unternehmensauftritts – ob für Produkte, Dienstleistungen oder digitale Plattformen. Doch viele Gründer unterschätzen den juristischen Aufwand hinter einer sauberen Markenanmeldung. Dabei kann ein spezialisierter Markenanwalt nicht nur Fehler vermeiden, sondern auch dafür sorgen, dass der Schutz dauerhaft und rechtssicher besteht. Ein Beispiel zeigt, worauf es ankommt.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb geht den nächsten Schritt

Die „Zimmerei Bergen & Sohn“ aus Süddeutschland möchte sich professionalisieren. Immer mehr Kunden kennen den Betrieb aus regionalen Zeitungsartikeln, und auch über soziale Medien wächst die Bekanntheit. Der Inhaber überlegt: Was passiert, wenn ein anderer Betrieb in einem Nachbarbundesland denselben Namen nutzt? Um sich abzusichern, will er „Bergen & Sohn“ als Marke eintragen lassen.

Was ein Markenanwalt konkret leistet

  1. Markenrecherche – gibt es den Namen schon?
    Bevor etwas eingetragen wird, prüft der Anwalt, ob die gewünschte Marke bereits existiert oder mit anderen kollidieren könnte. So wird vermieden, dass es später zu Widersprüchen oder Abmahnungen kommt.
  2. Korrekte Einordnung der Waren- und Dienstleistungsklassen
    Die Marke muss exakt angeben, für welche Produkte oder Leistungen sie geschützt werden soll – im Fall der Zimmerei z. B. für „Bauleistungen“, „Holzverarbeitung“ oder „Dachkonstruktionen“. Hier sorgt der Anwalt für eine präzise, wirksame Klassifikation.
  3. Einreichung beim DPMA oder EUIPO
    Je nach Bedarf meldet der Anwalt die Marke national (beim DPMA) oder europaweit (beim EUIPO) an. Der Unternehmer hat damit keinen bürokratischen Aufwand und kann sich auf sein Geschäft konzentrieren.
  4. Begleitung bei Rückfragen oder Problemen
    Falls es Rückmeldungen vom Amt gibt – etwa wegen beschreibender Begriffe oder Konflikten mit älteren Marken – übernimmt der Anwalt die Kommunikation und entwickelt eine Strategie zur Klärung.
  5. Auf Wunsch: Überwachung und Verteidigung
    Nach der Eintragung kann der Anwalt die Marke dauerhaft überwachen lassen. So erkennt man früh, wenn Dritte ähnliche Marken anmelden, und kann rechtzeitig eingreifen.

Warum anwaltliche Begleitung sinnvoll ist

  • Fehler in der Anmeldung führen oft zu Ablehnung oder späteren Konflikten
  • Ein Anwalt erkennt Risiken, die Laien übersehen
  • Durch fachgerechte Anmeldung entsteht echter, durchsetzbarer Markenschutz
  • Unternehmer sparen Zeit und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren

Eine Markenanmeldung ist mehr als ein Online-Formular – sie ist ein rechtlicher Schutzschild für den eigenen Namen, die Identität und die Zukunft eines Unternehmens. Ein erfahrener Markenanwalt sorgt dafür, dass dieser Schutz auch wirklich greift.


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    Markenberatung ab 89 EUR*Basis-Markenanmeldung Deutschland (D) ab 175 EUR*Komfort Markenanmeldung Deutschland (D) ab 355 EUR*Markenanmeldung Europa (EU) ab 279 EUR*Markenanmeldung international (IR) ab 345 EUR*Markenanmeldung national im Ausland ab 285 EUR*Vorab-Scan ab 25 EUR*Marken-Recherche (D) (EU) (IR) ab 180 EUR*Benutzungsrecherche für Markeninhaber ab 180 EUR*Ähnlichkeitsrecherche (D) (EU) (IR) ab 180 EUR*Firmennamensrecherche (D) 98 EUR*Markenverletzung und Abmahnprüfung ab 89 EUR*Freedom-to-operate-Recherche PreisanfrageVertretungsübernahme Deutschland (D) ab 175 EUR*Vertretungsübernahme Europa (EU) ab 285 EUR*Vertretungsübernahme international (IR) ab 285 EURMarkenüberwachung ab 200 EUR*Widerspruch gegen eine Marke ab 600 EUR*Löschung ab 600 EUR*Sonstige Leistungen:

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    Standardüberwachung ab Markenanmeldung 90 EUR* je Quartal, jederzeit kündbarnur Markenberatung

    * Bitte beachten Sie: Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und für den Fall der Markenanmeldung zzgl. amtlichen Gebühren. Das freibleibendes Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.

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