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Fachwörter von A bis Z

Das sollten Sie wissen – Begriffe aus dem Markenrecht kurz erklärt.

Absolute Schutzhindernisse
Ist eine Marke grafisch nicht darstellbar oder fehlt die Unterscheidungskraft, so sind dies beispielsweise Eigenschaften, die man absolute Schutzhindernisse nennt.
Ähnlichkeitsrecherche
Die professionelle Suche nach Namen oder Logos, die einer bestimmten Marke gleichen, heißt Ähnlichkeitsrecherche.
Benutzungsmarke
Wird eine Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt und erlangt sie Verkehrsgeltung über die beteiligter Verkehrskreise hinaus, so ist sie eine Benutzungsmarke.
Benutzungsrecherche
Die Prüfung, ob Fremde die Rechte einer bereits eingetragenen Marke verletzen, heißt in der Fachsprache Benutzungsrecherche.
Benutzungsschonfrist
In der Benutzungsschonfrist ist die Marke nicht löschbar. Die Benutzungsschonfrist beginnt mit Anmeldung einer Marke und dauert fünf Jahre.
Bildmarke
Buchstaben, Piktogramme, Symbole oder Abbildungen von Gegenständen – zweidimensionale Gestaltungen wie Bilder und grafische Elemente können eine Bildmarke sein.
Freihaltebedürfnis
Wettbewerbern eines Unternehmens möchten beschreibende Angaben zu ihren Waren oder Dienstleistungen frei benutzen. Sie benötigen diese für die Werbung und es besteht somit ein Freihaltebedürfnis.
Identitätsrecherche
Die Suche nach exakt dem gleichen Namen einer Marke heißt Identitätsrecherche. Die Identitätsrecherche ist für viele Unternehmer der erste Schritt zur Markenanmeldung.
Klasseneinteilung
Um eine Marke anmelden zu können ist die Zuordnung zu bestimmten Waren und/oder Dienstleistungen erforderlich. Die Zuordnung heißt Klasseneinteilung.
Lizenzgebühr
Durch den Schutz seiner Marke kann der Markinhaber die Marke mit einer Lizenz belegen und von Dritten – die diese Marke nutzen möchten – eine Lizenzgebühr einfordern.
Marke
Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, akustische Signale und dreidimensionale Gestaltungen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden, stellen eine Marke dar.
Notorietätsmarke
Eine Marke, die einfach überall bekannt ist – also notorische Bekanntheit erreicht hat – ist eine Notorietätsmarke.
Registermarke
Entsteht eine Marke durch Registrierung, so ist es eine Registermarke. Daneben gibt es Notorietätsmarken oder Benutzungsmarken.
Relative Schutzhindernisse
Relative Schutzhindernisse bestehen, wenn bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch eine neue Eintragung beim DPMA zu einer markenrechtlichen Kollision kommen könnte.
Schutzrecht
Das Recht auf den rechtlichen Schutz für geistiges Eigentum, Erfindungen oder Marken heißt Schutzrecht.
Schutzrechtsrecherche
Der Fachbegriff im Markenrecht für die Prüfung ob eine Marke bereits geschützt ist, heißt Schutzrechtsrecherche.
Unterscheidungskraft
Merkmale einer Marke, die eine Differenzierung zu anderen Marken ermöglichen, verleihen der Marke Unterscheidungskraft.
Unüberwindbare Schutzhindernisse
Ähnelt eine Marke beispielsweise einem staatlichen Hoheitszeichen, verstößt sie gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten, so ist sie von der Eintragung ausgeschlossen. Der Fachbegriff hierfür ist unüberwindbare Schutzhindernisse.
Verkehrsgeltung
Verbindet man mit einem Zeichen ein bestimmtes Produkt (Produktidentität) oder Unternehmen (Herkunftsidentität), so hat das Zeichen Verkehrsgeltung.
Wort-/Bildmarken
Eine Wort-/Bildmarken ist eine Kombination aus einer Grafik und einem Schriftzug.
Wortmarke
Besteht eine Marke aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder weiteren Schriftzeichen, so ist der Fachbegriff dafür Wortmarke.
Zeichen
Dem Markenrecht zufolge sind grundsätzlich alle Zeichen schützbar, denen allgemeine Unterscheidungseignung zukommt.

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